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Im Interesse unserer Bewerber sind wir stets bemüht, unsere Vermittlungsaktivitäten kostenfrei anzubieten.
Hierfür nutzen wir bevorzugt den Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur, insofern der Stellensuchende einen Anspruch darauf hat.
Sollte der Bewerber über keinen Vermittlungsgutschein verfügen können, besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung mit dem zukünftigen Arbeitgeber zu treffen.
Aufgrund der angespannten Arbeitsmarktsituation und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ist es jedoch nur in speziellen Branchen oder im Zusammenhang mit sehr schwierig zu besetzenden Stellen möglich, den Firmenkunden zur Zahlung der Vermittlungskosten zu gewinnen.
Sollten die Kosten für die Arbeitsvermittlung weder von der Arbeitsagentur, noch vom zukünftigen Arbeitgeber getragen werden, treffen wir eine entsprechende Vereinbarung mit unserem Bewerber.
Sowohl bei der Form der vertraglichen Bindung, als auch bezüglich der Höhe der Vermittlungsprovision halten wir die gesetzlichen Vorschriften ein. Gerne informieren wir Sie über unser Ratenzahlungsmodell und weitere vertragliche Regelungen, die das finanzielle Risiko für Sie als Bewerber minimieren.
Honorare der privaten Arbeitsvermittler für Arbeitsuchende gemäß §§ 296 Abs. 3 i. V. m. 421 g SGB III:
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maximale vom Arbeitnehmer zu zahlende Vergütung für private Arbeitsvermittlung |
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Nichtarbeitslose (z.B. Berufswechsler) oder Arbeitslose, die keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben (z.B. Hochschulabsolventen; unabhängig von der Dauer der Arbeitslosigkeit)
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Honorar mit Vermittler frei verhandelbar, max. brutto 2.000,00 € netto 1.724,14 € |
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Arbeitslose über 6 Wochen Arbeitslosigkeit mit Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein i. H. v. 2.000 €
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brutto 2.000,00 € netto 1.724,14 € (begrenzt auf den Wert des Vermittlungsgutscheins) |
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Bestimmte Berufe oder besondere Personengruppen (z.B. Künstler, Fotomodelle, Berufssportler)
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Verordnungsermächtigung für das BMWA, dass Vergütungen vereinbart werden dürfen, die sich nach dem Entgelt bemessen |
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Vermittlung in Au-pair-Verhältnisse
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brutto 150,00 € netto 129,31 € |
Für die Vermittlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse vereinbaren wir ein Honorar i. H. v. 250 € zuzüglich MwSt.