Bewerberservice     Vergütung Arbeitsagentur


Vergütung über die Arbeitsagentur mittels Vermittlungsgutschein 

Voraussetzungen für die Ausstellung sind:

ü    wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und

ü    in den letzten 3 Monaten (diese Frist verlängert sich um Zeiten, in denen Sie an Eignungsfeststellungs-, Trainings- oder beruflichen
Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen haben) mindestens 6 Wochen arbeitslos waren und noch nicht vermittelt sind

ü    oder wenn Sie in einer Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahme beschäftigt sind oder zuletzt beschäftigt waren

Wenn Sie die Vorraussetzungen erfüllen, erhalten Sie auf Wunsch von Ihrer Agentur für  Arbeit einen Vermittlungsgutschein.

Den Vermittlungsgutschein können Sie dort persönlich beantragen oder schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) oder telefonisch unter Angabe Ihrer Kunden-Nummer anfordern.

Mit dem Vermittlungsgutschein können Sie einen privaten Arbeitsvermittler Ihrer Wahl bei der Stellensuche einschalten. Wenn der private Vermittler Ihnen einen Arbeitsplatz vermittelt, erhält er - unter bestimmten Voraussetzungen - die Vermittlungsvergütung von der Agentur für  Arbeit ausgezahlt, die den Gutschein ausgestellt hat. Der Vermittlungsgutschein hat einen Wert von 2.000 Euro (einschl. der gesetzlichen Umsatzsteuer).

Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, kann Ihnen die zuständige Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein ausstellen. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer der Arbeitsagentur (hierzu das Bild anklicken).