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Voraussetzungen für die Ausstellung sind:
ü wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und
ü
in den letzten 3 Monaten
(diese Frist verlängert sich um Zeiten, in denen Sie an Eignungsfeststellungs-,
Trainings- oder beruflichen
Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen haben) mindestens 6 Wochen arbeitslos waren
und noch nicht vermittelt sind
ü oder wenn Sie in einer Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahme beschäftigt sind oder zuletzt beschäftigt waren
Wenn Sie die Vorraussetzungen erfüllen, erhalten Sie auf Wunsch von Ihrer Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein.
Den Vermittlungsgutschein können Sie dort persönlich beantragen oder schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) oder telefonisch unter Angabe Ihrer Kunden-Nummer anfordern.
Mit dem
Vermittlungsgutschein können Sie einen privaten Arbeitsvermittler Ihrer Wahl bei
der Stellensuche einschalten. Wenn der private Vermittler Ihnen einen
Arbeitsplatz vermittelt, erhält er - unter bestimmten Voraussetzungen - die
Vermittlungsvergütung von der Agentur für Arbeit ausgezahlt, die den Gutschein
ausgestellt hat. Der Vermittlungsgutschein hat einen Wert von 2.000 Euro
(einschl. der gesetzlichen Umsatzsteuer).
Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, kann Ihnen die zuständige
Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein ausstellen. Ein Rechtsanspruch
besteht jedoch nicht.