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Im Interesse unserer Firmenkunden sind wir stets bemüht, die Dienstleistungen rund um die Personalsuche für die Arbeitgeber kostenfrei anzubieten.
Hierfür nutzen wir bevorzugt den Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur, insofern der vorgestellte Bewerber einen Anspruch darauf hat.
Sollte der Bewerber über keinen Vermittlungsgutschein verfügen können, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Vergütung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nach § 296 SGB III direkt mit dem Arbeitssuchenden abzurechnen.
Für den Fall, dass jedoch beide genannten Möglichkeiten aufgrund der persönlichen Situation des Bewerbers nicht greifen können, bleibt als dritter Weg die Variante der Honorarvereinbarung mit dem Firmenkunden.
Das Honorar eines privaten Vermittlers wird frei vereinbart, die Empfehlung von Seiten des Fachverbandes beläuft sich auf 1,5 – 2 Bruttomonatsgehälter zuzüglich MwSt.
Entgegen dieser Richtlinie
und zugunsten der Transparenz vereinbart „jobs & more“ mit seinen Firmenkunden
grundsätzlich und erfolgsabhängig einen einheitlichen Vergütungssatz i. H. v.
2000 € zuzüglich MwSt. pro Vermittlung - eine hochattraktive
Kosten-Nutzen-Relation.
Wir können die Leistungen zu solchen Konditionen anbieten, weil wir als
Spezialisten bei der Personalssuche mit einer effizienten und gezielten
Arbeitsweise agieren.
Für die Besetzung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse vereinbaren wir ein Honorar i. H. v. 250 € zuzüglich MwSt.